Verarbeitungsverzeichnis
Verarbeitungsverzeichnis erstellen — Schritt-für-Schritt-Anleitung (Art. 30 DSGVO)
Was ein VVT ist, wer es braucht, wie du es korrekt aufbaust — und welche 10 Tätigkeiten typische Unternehmen führen. Mit Vorlage und kostenlosem Generator.
Artikel-Info
Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?
Das Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach Art. 30 DSGVO ist eine interne Dokumentation aller Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es ist kein öffentliches Dokument — du führst es intern und legst es auf Anfrage der Datenschutzbehörde vor.
Ohne VVT: Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Wer muss ein VVT führen?
Grundsatz: Jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet.
Die Ausnahme (Art. 30 Abs. 5 DSGVO): Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern KÖNNEN auf das VVT verzichten — aber nur wenn die Verarbeitung kein Risiko für die Betroffenen darstellt, nicht regelmäßig erfolgt und keine besonderen Datenkategorien (Art. 9) verarbeitet werden.
Praktisch: Diese Ausnahme greift für die meisten KMU und Selbstständigen nicht, weil fast immer mindestens eine Verarbeitung regelmäßig erfolgt (Kundendaten, Newsletter, Buchhaltung). Führe ein VVT — du bist damit auf der sicheren Seite.
Was muss ins VVT? (Art. 30 Abs. 1 DSGVO)
Für jede Verarbeitungstätigkeit benötigst du:
- *Bezeichnung der Tätigkeit** (z.B. "Kundenverwaltung", "Newsletter-Versand")
- *Zweck der Verarbeitung** (wozu werden die Daten verwendet?)
- *Rechtsgrundlage** (Art. 6 DSGVO — Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse etc.)
- *Kategorien betroffener Personen** (Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, Website-Besucher)
- *Kategorien personenbezogener Daten** (Name, E-Mail, Adresse, Zahlungsdaten etc.)
- *Empfänger der Daten** (interne Stellen und externe Dienstleister)
- *Drittlandtransfers** (Daten außerhalb der EU — Garantien nach Art. 44 ff.)
- *Löschfristen** (wann werden die Daten gelöscht oder archiviert?)
- *Technische und organisatorische Maßnahmen** (TOMs nach Art. 32 DSGVO)
- *Datenschutzbeauftragter** (falls vorhanden)
Die 10 häufigsten Verarbeitungstätigkeiten im KMU
1. Kundenverwaltung
Daten: Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Kaufhistorie
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung)
Löschfrist: 3 Jahre nach letztem Kontakt, Rechnungen 10 Jahre (§ 257 HGB)
2. Buchhaltung und Rechnungswesen
Daten: Name, Adresse, IBAN, Betrag, Steuer-ID
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung)
Löschfrist: 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB)
3. Newsletter-Marketing
Daten: E-Mail-Adresse, Name, Opt-in-Datum, Klickverhalten
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung — Double Opt-in Pflicht!)
Löschfrist: Sofort nach Widerruf der Einwilligung
4. Mitarbeiterverwaltung
Daten: Personalstammdaten, Gehalt, Bankverbindung, Krankenfehlzeiten
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b + § 26 BDSG
Löschfrist: 3 Monate nach Austritt für Bewerbungsunterlagen; Lohnunterlagen 10 Jahre
5. Website-Betrieb (Logfiles)
Daten: IP-Adressen, Browser-Typ, aufgerufene Seiten, Timestamps
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse — IT-Sicherheit)
Löschfrist: Maximal 7 Tage (Orientierung: BSI-Empfehlung)
6. Kontaktformulare / Anfragen
Daten: Name, E-Mail, Nachrichteninhalt
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (vorvertragliche Maßnahmen) oder lit. f
Löschfrist: 6 Monate nach Abschluss der Kommunikation
7. Bewerbermanagement
Daten: Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Kontaktdaten
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b + § 26 BDSG
Löschfrist: 3 Monate nach Absage (§ 15 AGG), sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung
8. Web-Analytics
Daten: IP-Adressen (ggf. anonymisiert), Seitenaufrufe, Verhalten
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung) bei Tracking mit Cookies; lit. f bei cookielosem Analytics (z.B. Plausible)
Löschfrist: Je nach Tool — Plausible 2 Jahre, GA4 konfigurierbar (Standard 14 Monate)
9. E-Mail-Kommunikation
Daten: E-Mail-Adressen, Nachrichteninhalte, Anhänge
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragsdurchführung) oder lit. f
Löschfrist: 3 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorgangs, Handelsbriefe 6 Jahre (§ 257 HGB)
10. Zahlungsabwicklung
Daten: Name, IBAN, Kreditkartendaten (via Stripe), Betrag
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung)
Löschfrist: 10 Jahre (steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht)
Typische Empfänger im VVT
Für jede Tätigkeit musst du die Empfänger (intern und extern) angeben:
- IT-Hosting: Hetzner, AWS, Vercel
- E-Mail: Google Workspace, Outlook/Microsoft 365
- Payment: Stripe, PayPal
- Newsletter: Mailchimp, Brevo
- Buchhaltung: Lexoffice, DATEV, Steuerberater
- Analytics: Plausible, GA4
- CRM: HubSpot, Salesforce
Für alle externen Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten: AVV abschließen.
So erstellst du dein VVT in 10 Minuten
- *Starte den VVT-Generator** auf compliflow.de/vvt
- *Gib dein Unternehmen ein** (Name, Adresse, Vertreter, E-Mail)
- *Wähle deine Tätigkeiten** aus 10 vorbereiteten Vorlagen (Kundenverwaltung, Newsletter, Buchhaltung etc.)
- *Passe die Felder an** (Löschfristen, Empfänger, Rechtsgrundlage)
- *PDF herunterladen** — fertig.
Das generierte PDF enthält alle Pflichtfelder nach Art. 30 DSGVO. Kostenlos, kein Account nötig.
Wie oft muss das VVT aktualisiert werden?
Das Gesetz sagt: Immer wenn sich die Verarbeitungstätigkeit ändert. In der Praxis: Mindestens einmal jährlich überprüfen. Anlass für Updates:
- Neue Tools eingeführt (neues CRM, neuer Hoster)
- Neue Mitarbeiter oder Tätigkeiten
- Änderung bei Löschfristen
- Neuer Dienstleister (neues AVV nötig)
- Behördliche Vorgabe geändert
Fazit
Das Verarbeitungsverzeichnis ist kein Monster. Mit dem Compliflow VVT-Generator erledigst du es in 10 Minuten — kostenlos, kein Account, alle Pflichtfelder vorausgefüllt. Danach hast du ein rechtssicheres Dokument, das du bei Behördenanfragen vorlegen kannst.