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Verarbeitungsverzeichnis

Verarbeitungsverzeichnis erstellen — Schritt-für-Schritt-Anleitung (Art. 30 DSGVO)

Was ein VVT ist, wer es braucht, wie du es korrekt aufbaust — und welche 10 Tätigkeiten typische Unternehmen führen. Mit Vorlage und kostenlosem Generator.

Artikel-Info

Veröffentlicht09. Juni 2026
Lesezeit8 Minuten
KategorieVerarbeitungsverzeichnis
VVT jetzt erstellen →

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Das Verarbeitungsverzeichnis (VVT) nach Art. 30 DSGVO ist eine interne Dokumentation aller Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es ist kein öffentliches Dokument — du führst es intern und legst es auf Anfrage der Datenschutzbehörde vor.

Ohne VVT: Bußgeld nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wer muss ein VVT führen?

Grundsatz: Jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet.

Die Ausnahme (Art. 30 Abs. 5 DSGVO): Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern KÖNNEN auf das VVT verzichten — aber nur wenn die Verarbeitung kein Risiko für die Betroffenen darstellt, nicht regelmäßig erfolgt und keine besonderen Datenkategorien (Art. 9) verarbeitet werden.

Praktisch: Diese Ausnahme greift für die meisten KMU und Selbstständigen nicht, weil fast immer mindestens eine Verarbeitung regelmäßig erfolgt (Kundendaten, Newsletter, Buchhaltung). Führe ein VVT — du bist damit auf der sicheren Seite.

Was muss ins VVT? (Art. 30 Abs. 1 DSGVO)

Für jede Verarbeitungstätigkeit benötigst du:

  • *Bezeichnung der Tätigkeit** (z.B. "Kundenverwaltung", "Newsletter-Versand")
  • *Zweck der Verarbeitung** (wozu werden die Daten verwendet?)
  • *Rechtsgrundlage** (Art. 6 DSGVO — Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse etc.)
  • *Kategorien betroffener Personen** (Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, Website-Besucher)
  • *Kategorien personenbezogener Daten** (Name, E-Mail, Adresse, Zahlungsdaten etc.)
  • *Empfänger der Daten** (interne Stellen und externe Dienstleister)
  • *Drittlandtransfers** (Daten außerhalb der EU — Garantien nach Art. 44 ff.)
  • *Löschfristen** (wann werden die Daten gelöscht oder archiviert?)
  • *Technische und organisatorische Maßnahmen** (TOMs nach Art. 32 DSGVO)
  • *Datenschutzbeauftragter** (falls vorhanden)

Die 10 häufigsten Verarbeitungstätigkeiten im KMU

1. Kundenverwaltung

Daten: Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Kaufhistorie

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung)

Löschfrist: 3 Jahre nach letztem Kontakt, Rechnungen 10 Jahre (§ 257 HGB)

2. Buchhaltung und Rechnungswesen

Daten: Name, Adresse, IBAN, Betrag, Steuer-ID

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung)

Löschfrist: 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB)

3. Newsletter-Marketing

Daten: E-Mail-Adresse, Name, Opt-in-Datum, Klickverhalten

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung — Double Opt-in Pflicht!)

Löschfrist: Sofort nach Widerruf der Einwilligung

4. Mitarbeiterverwaltung

Daten: Personalstammdaten, Gehalt, Bankverbindung, Krankenfehlzeiten

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b + § 26 BDSG

Löschfrist: 3 Monate nach Austritt für Bewerbungsunterlagen; Lohnunterlagen 10 Jahre

5. Website-Betrieb (Logfiles)

Daten: IP-Adressen, Browser-Typ, aufgerufene Seiten, Timestamps

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse — IT-Sicherheit)

Löschfrist: Maximal 7 Tage (Orientierung: BSI-Empfehlung)

6. Kontaktformulare / Anfragen

Daten: Name, E-Mail, Nachrichteninhalt

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (vorvertragliche Maßnahmen) oder lit. f

Löschfrist: 6 Monate nach Abschluss der Kommunikation

7. Bewerbermanagement

Daten: Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Kontaktdaten

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b + § 26 BDSG

Löschfrist: 3 Monate nach Absage (§ 15 AGG), sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung

8. Web-Analytics

Daten: IP-Adressen (ggf. anonymisiert), Seitenaufrufe, Verhalten

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung) bei Tracking mit Cookies; lit. f bei cookielosem Analytics (z.B. Plausible)

Löschfrist: Je nach Tool — Plausible 2 Jahre, GA4 konfigurierbar (Standard 14 Monate)

9. E-Mail-Kommunikation

Daten: E-Mail-Adressen, Nachrichteninhalte, Anhänge

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragsdurchführung) oder lit. f

Löschfrist: 3 Jahre nach Abschluss des Geschäftsvorgangs, Handelsbriefe 6 Jahre (§ 257 HGB)

10. Zahlungsabwicklung

Daten: Name, IBAN, Kreditkartendaten (via Stripe), Betrag

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung)

Löschfrist: 10 Jahre (steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht)

Typische Empfänger im VVT

Für jede Tätigkeit musst du die Empfänger (intern und extern) angeben:

  • IT-Hosting: Hetzner, AWS, Vercel
  • E-Mail: Google Workspace, Outlook/Microsoft 365
  • Payment: Stripe, PayPal
  • Newsletter: Mailchimp, Brevo
  • Buchhaltung: Lexoffice, DATEV, Steuerberater
  • Analytics: Plausible, GA4
  • CRM: HubSpot, Salesforce

Für alle externen Dienstleister, die personenbezogene Daten verarbeiten: AVV abschließen.

So erstellst du dein VVT in 10 Minuten

  • *Starte den VVT-Generator** auf compliflow.de/vvt
  • *Gib dein Unternehmen ein** (Name, Adresse, Vertreter, E-Mail)
  • *Wähle deine Tätigkeiten** aus 10 vorbereiteten Vorlagen (Kundenverwaltung, Newsletter, Buchhaltung etc.)
  • *Passe die Felder an** (Löschfristen, Empfänger, Rechtsgrundlage)
  • *PDF herunterladen** — fertig.

Das generierte PDF enthält alle Pflichtfelder nach Art. 30 DSGVO. Kostenlos, kein Account nötig.

Wie oft muss das VVT aktualisiert werden?

Das Gesetz sagt: Immer wenn sich die Verarbeitungstätigkeit ändert. In der Praxis: Mindestens einmal jährlich überprüfen. Anlass für Updates:

  • Neue Tools eingeführt (neues CRM, neuer Hoster)
  • Neue Mitarbeiter oder Tätigkeiten
  • Änderung bei Löschfristen
  • Neuer Dienstleister (neues AVV nötig)
  • Behördliche Vorgabe geändert

Fazit

Das Verarbeitungsverzeichnis ist kein Monster. Mit dem Compliflow VVT-Generator erledigst du es in 10 Minuten — kostenlos, kein Account, alle Pflichtfelder vorausgefüllt. Danach hast du ein rechtssicheres Dokument, das du bei Behördenanfragen vorlegen kannst.