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Verarbeitungsverzeichnis

Verarbeitungsverzeichnis Vorlage — kostenlos, DSGVO Art. 30 konform

Was ein Verarbeitungsverzeichnis ist, wer es braucht, welche 8 Pflichtangaben rein müssen — und wie du es in 10 Minuten kostenlos erstellen kannst.

Artikel-Info

Veröffentlicht05. Juni 2026
Lesezeit7 Minuten
KategorieVerarbeitungsverzeichnis
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Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Das Verarbeitungsverzeichnis (VVT) ist ein internes Dokument, das alle Prozesse in deinem Unternehmen listet, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden — von der Kundenverwaltung über die Buchhaltung bis zum Newsletter.

Die Pflicht kommt aus Art. 30 Abs. 1 DSGVO und gilt seit 2018. Bei einer Datenschutz-Prüfung wird es als Erstes verlangt.

Wer braucht ein Verarbeitungsverzeichnis?

Kurzantwort: Fast jeder Selbstständige und jedes Unternehmen.

Ausnahme: Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen keins führen — aber NUR wenn sie keine Daten verarbeiten, die ein Risiko für betroffene Personen darstellen. In der Praxis trifft diese Ausnahme kaum jemanden:

  • Wenn du Kundendaten führst → Pflicht
  • Wenn du einen Newsletter betreibst → Pflicht
  • Wenn du Mitarbeiter hast → Pflicht
  • Wenn du Stripe, Google Analytics oder ein CRM nutzt → Pflicht

Die 8 Pflichtangaben nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO

Jede Verarbeitungstätigkeit in deinem VVT muss diese Angaben enthalten:

  • *Name und Kontakt des Verantwortlichen** (du oder dein Unternehmen)
  • *Zweck der Verarbeitung** (z.B. "Rechnungsstellung und Kundenpflege")
  • *Kategorien betroffener Personen** (z.B. Kunden, Mitarbeiter, Interessenten)
  • *Kategorien personenbezogener Daten** (z.B. Name, E-Mail, Bankverbindung)
  • *Empfänger der Daten** (wer bekommt die Daten: Steuerberater, Cloud-Anbieter etc.)
  • *Übermittlung in Drittländer** (USA, Indien etc. — erfordert Schrems-II-Garantien)
  • *Geplante Löschfristen** (z.B. Rechnungen 10 Jahre nach HGB)
  • *Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)** (wie die Daten geschützt werden)

Beispiel: Was gehört in ein VVT für einen Freelancer?

Typische Verarbeitungstätigkeiten für einen Solo-Selbstständigen:

1. Kundenverwaltung / CRM

  • Zweck: Vertragsabschluss und -abwicklung
  • Daten: Name, Adresse, E-Mail, Vertragsdaten
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
  • Löschfrist: 3 Jahre nach Vertragsende (§ 195 BGB)

2. Buchhaltung

  • Zweck: Rechnungsstellung, Steuerrecht
  • Daten: Name, Adresse, Bankverbindung, Rechnungsbeträge
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht)
  • Löschfrist: 10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO)

3. E-Mail-Marketing

  • Zweck: Newsletter, Angebote
  • Daten: E-Mail-Adresse, Opt-In-Datum
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
  • Löschfrist: Bis Widerruf der Einwilligung

Was passiert ohne Verarbeitungsverzeichnis?

Bußgelder nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis bei Kleinunternehmern: 500–5.000 € — meist bei Kombination mit anderen Verstößen.

Wichtiger: Die Datenschutzbehörde fragt das VVT als Erstes bei einer Prüfung ab. Ohne es gilt die gesamte Datenschutzorganisation als mangelhaft.

Fazit

Ein Verarbeitungsverzeichnis braucht niemand monatelang zu erstellen. Compliflow führt dich in 10 Minuten durch alle 8 Pflichtangaben — kostenlos, kein Account, Daten bleiben in deinem Browser.